Fachanwältin

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zur Person

Bild: Katja Hartleb
  • Geboren 1974 in Arnstadt
  • 1992 - 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • 1994 - 1997 Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • 1997 Erstes Juristisches Staatsexamen.
  • 1998 - 2000 Referendariat in Koblenz und Zweites Juristisches Staatsexamen
  • Rechtsanwältin in Koblenz
  • 2001 - 2011 Anwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Reimann & Kollegen
  • seit 2008 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


  • Spezialisierte Fortbildung im Erbrecht
  • Seit 2012 Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit vier weiteren Fachanwälten in Erfurt, Thüringen
  • Seit 2003 ehrenamtliches Vorstandsmitglied der in Erfurt ansässigen Wohnungsbaugenossenschaft "Gut Heim" e G
  • Vertretungsberechtigt an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland

Tätigkeitsbereiche

Mietrecht
Grundstücksrecht und Immobilienrecht (Wohnungseigentumsrecht)
Erbrecht

Mietrecht

Mietrecht ist ein Teil des Zivilrechts und beinhaltet sowohl das Wohnraummietrecht als auch die Bereiche der Gewerberaummiete und der Pacht. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind schwerpunktmäßig nachfolgende Tätigkeitsbereiche umfasst


Mietvertragsgestaltung: Welche Regelungen sind beim Mietvertrag zu beachten und auch sinnvoll

Mieterhöhung: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mieterhöhung zulässig und wie ist diese formell zu gestalten und durchzusetzen

Kündigung und Räumungsverlangen: Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ein Mietverhältnis beendet werden, einschließlich Mietaufhebungsvereinbarungen

Schönheitsreparaturen: Wie muss eine Wohnung bei beendetem Mietverhältnis zurückgegeben werden.

Gewährleistungsrechte und sonstige Vertragsstörungen: Sind die geltend gemachten Mängel berechtigt. Besteht das Recht der Minderung und wenn ja in welcher Höhe

Gewerberaummiete: Bearbeiten und Prüfen von Verträgen und deren Ansprüchen


Modernisierung: Rechtliche Beratung bei Maßnahmen der Modernsiierung und Sanierung sowie nachfolgender Mieterhöhung


Betriebskosten: Formelle und materielle Voraussetzungen der Abrechnung, deren Prüfung und Durchsetzung sowie die Prüfung von Widerspruchsmöglichkeiten


Mietrückstände: Welche Ansprüche bestehen, wenn Mieten nicht gezahlt werden und wie sind diese durchzusetzen, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckung


Pacht: Beratung bei Gebrauchsüberlassungen bspw. von Grundstücken oder Jagdrevieren sowie die Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsstörungen

Grundstücksrecht

Grundstücks- und Immobilienrecht beinhaltet alle Rechtsfragen und Regelungen bezüglich der Rechte an Grundstücken und Immobilien.


Beim Grundstücksrecht liegen die Tätigkeitsbereiche beispielsweise bei


  • Gestaltung und Beratung bei Grundstückskaufverträgen


  • Grunddienstbarkeiten und deren Gestaltung (dingliche Grundstücksrechte)


  • Nachbarrechtsangelegenheiten



Das Immobilienrecht befasst sich mit dem Grundstück, dem Haus und der Wohnung und beinhaltet damit beipielsweise die Tätigkeitsbereiche des

  • Wohnungseigentumsrechts
  • Maklerrechts

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht als Teil des Immobilienrechts befasst sich mit der Begründung von Wohnungseigentum, Regelungen zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit deren Sondereigentums- und Gemeinschaftseigentumsrechten und -pflichten, sowie deren Verwaltung. Meine schwerpunktmäßige Tätigkeitsbereiche sind dabei die Beratung einzelner Eigentümer, die Beratung der Eigentümergemeinschaft oder der WEG Verwaltung.

Eigentümer

  • Beratung zur Eigentümerversammlung und Beschlussfassung
  • Fragen der Anfechtung von Beschlüssen und deren verfahrensrechtliche Durchsetzung
  • Umgang mit Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Beratung zu Rechten und Pflichten des jeweiligen Eigentümers und deren Durchsetzung
  • Umgang der Eigentümergemeinschaft mit dem Gemeinschaftseigentum
  • Kostentragung der einzelnen Eigentümer und Prüfung der Richtigkeit der jährlichen Abrechnung
  • Beratung zum Kauf von Eigentumswohnungen und Prüfung der Verträge



Verwalter

  • Beratung zur Eigentümerversammlung und Beschlussfassung
  • Beratung und Durchsetzung der Beschlüsse innerhalb der Eigentümergemeinschaft
  • Prüfung der Abrechnung und deren verfahrensrechtliche Durchsetzung gegenüber den Eigentümern



Erbrecht

Erben und Vererben. Das Erbrecht regelt, welche Rechte und Pflichten der Erbe hat bzw. welche Verfügungen der Erblasser über sein Vermögen treffen kann.
Die erbrechtliche Beratung beinhaltet beispielsweise die Tätigkeitsbereiche:


  • Pflichtteilsrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • Testamentsgestaltung
  • Erbengemeinschaften


einschließlich der Prüfung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche







Bürogemeinschaft

Die fortschreitende Spezialisierung macht es dem Einzelanwalt unmöglich, in allen Rechtsgebieten eine kompetente und sachgerechte Beratung und Vertretung anzubieten. Ich kooperiere daher in Bürogemeinschaft mit den nachstehenden KollegInnen, deren Kanzleiräume sich ebenfalls in der Bahnhofstraße 4a in 99084Erfurt befinden.

Sollte Ihr Rechtsproblem eines der unten genannten Fachgebiete meiner KollegInnen betreffen, können Sie diese gerne direkt kontaktieren.

Rechtsanwalt
Christian P. Gehret
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel.: 0361-216978121

Rechtsanwalt
Tobias Goldmann
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0361-216978124

Rechtsanwältin
Indra Stolze
Fachanwältin für Familienrecht
Tel.: 0361-216978123

Rechtsanwalt
Thomas Hubrich
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel.: 0361-216978125